Geburtsregistrierung von Schulkindern
In Kenia ist es mittlerweile die Geburtsregistrierung Pflicht.
Eine Geburtsurkunde ist Voraussetzung für den Zugang zu staatlicher Bildung, zu einer Krankenversicherung, zu einer legalen Erwerbstätigkeit sowie zur Ausübung des Wahlrechts. Darüber hinaus schützt sie vor Kinderarbeit, frühzeitiger Verheiratung, Menschenhandel und einem vorzeitigen Militärdienst. Auch Eigentumsrechte und die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche sind ohne dieses Dokument nicht möglich. Die Geburtsregistrierung stellt somit eine grundlegende Maßnahme zum Schutz der Menschen- und insbesondere der Kinderrechte dar.
Die Registrierung ist jedoch für viele Eltern eine Herausforderung, da sie oft mehrere Kinder haben, die Anreise aus dem Ländlichen zu den entsprechenden Ämtern oft weit und die Ausstellung mit Kosten von ca. 10 € (1500KS) – verbunden ist. Häufig sind die Eltern selber nicht registriert, so dass weitere Kosten entstehen. Alleinerziehende Mütter haben es besonders schwer, diese Kosten zu tragen. Der Monatslohn in Kenia beträgt beispielsweise für einen Arbeiter ca. 120 € bis 160 €.
Der Verein Lebensblume e.V. setzt sich gezielt für die Geburtsregistrierung ein, um den Schüler:innen den Zugang zu grundlegenden Rechten und staatlichen Leistungen zu ermöglichen. Die praktische Umsetzung erfolgt ggf. mit Hilfe der Sozialarbeiterin.
Mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand von etwa 10 € pro Kind leistet der Verein Lebensblume e.V. einen nachhaltigen Beitrag zur rechtlichen Absicherung und gesellschaftlichen Teilhabe der betroffenen Kinder.