Mithilfe & Freiwilligeneinsatz

Werde Mitglied

Hilf uns die Welt zu einer besseren Welt zu machen. Engagiere dich aktiv und werde ein Teil von Projekt Lebensblume e.V.

Mitarbeit und Freiwilligeneinsatz im DIANI Bildungs- und Sozialzentrum

Hilf mit

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich beim Verein Projekt Lebensblume zu engagieren bzw. unterstützend tätig zu sein z.B.:
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit:

  • Organination einer Benefizveranstaltung
  • Organisation von Informationsveranstaltungen
  • Unterstützung bei der Sammlung von Sachspenden
  • Unterstützung bei Basaren
  • Unterstützung bei der Präsenz in Sozialen Medien

Du hast Interesse als VolontärIn im DIANI Bildungs- und Sozialzentrum, Kenia, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten?

Wir freuen uns über engagierte Menschen und ihre Unterstützung. Gerne kannst Du Kontakt zum Verein Projekt Lebensblume e.V.  aufnehmen, wenn du aktiv die Projektarbeit unterstützen möchtest.

Einen Eindruck von der Unterstützung durch andere Volontäre, kannst Du unter „Berichte“ bekommen.
Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens möchten wir dich kennenlernen, die weitere Vorgehensweise besprechen und abstimmen.

Wir freuen uns auf Deine E-Mail.

Empfänger: 
Josi Küsters
-Volontärbeauftragte-
josi.kueste@gmx.de

Wir freuen uns auf engagierte Unterstützer und Helfer

Jetzt Mitglied werden

Werden Sie aktives Mitglied oder Fördermitglied im Verein Projekt Lebensblume e. V. Sie können ganz einfach das nachfolgende Formular ausfüllen. 

Mitgliedschaft

Hiermit beantrage ich eine Mitgliedschaft bei Projekt Lebensblume e. V. als

EUR/Jahr

Projekt Lebensblume e.V. Johannes-Rau-Allee 43, 45889 Gelsenkirchen

Gläubiger-Identifikationsnummer DE92ZZZ00000750548

Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige Projekt Lebensblume e. V., den Jahresbeitrag von meinem Konto mittels Lastschrift zum 15. April jeden Jahres einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Projekt Lebensblume e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.