DIANI Sozialzentrum

Jedes Kind verdient eine Identität, jede Familie eine Chance. Im Sozialzentrum in Diani/Ukunda setzen wir uns dafür ein, dass aus Unsichtbaren sichtbare Menschen mit Rechten und Perspektiven werden.

Das Sozialzentrum des Projekt Lebensblume e.V.

ZUKUNFT SCHENKEN. LEBEN VERÄNDERN.

Das Projekt Lebensblume e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der das DIANI Bildungs- und Sozialzentrum im kenianischen Diani/Ukunda unterstützt. Neben der schulischen Bildung engagiert sich der Verein intensiv im sozialen Bereich und bietet verschiedene Programme an, die das Leben der Menschen vor Ort nachhaltig verbessern sollen.

Sparprogramme für Lehrer und Angestellte

Seit 2013 gibt es an der Schule ein internes Sparprojekt, das vom Vereinsmitglied Josi Küsters ins Leben gerufen wurde. Der Hintergrund: In Kenia ist das Bilden von finanziellen Rücklagen kulturell nicht verankert und bei den geringen Einkommen für viele Menschen schlicht nicht möglich. Dabei ist genau diese Fähigkeit ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche Entwicklung – sowohl für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft. Das Prinzip ist einfach und wirkungsvoll: Alle Teilnehmenden zahlen monatlich 2 Euro auf ein internes Sparkonto ein und erhalten einen Zuschuss in gleicher Höhe. Wer das ganze Jahr über kontinuierlich spart, bekommt am Jahresende neben Zinsen einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent. So können aus 24 Euro Eigenleistung bis zu 55 Euro werden – fast ein halbes Monatsgehalt. Die Zuschüsse, Zinsen und Boni werden durch projektbezogene Spenden finanziert. Besonders zur Weihnachtszeit, wenn viele Angestellte ihre Familien im Landesinneren besuchen und hohe Reise- und Geschenkkosten entstehen, ist diese Auszahlung eine wichtige finanzielle Stütze. Das Programm wird liebevoll als „Josi Savings” bezeichnet.

Mikrokredite

Die Vergabe von Mikrokrediten wurde im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich eingeschränkt, da die Rückzahlung der Kredite häufig nicht zufriedenstellend verlief.

Derzeit erhalten überwiegend Angestellte und Lehrer Mikrokredite. Diese dienen vor allem dem Aufbau einer Selbstständigkeit, wichtigen Anschaffungen wie Mobiltelefonen oder der Finanzierung von Krankheitskosten. Im vergangenen Jahr bestand für den Kauf eines Handys teilweise die Möglichkeit eines hälftigen Zuschusses durch die Schule.

Darüber hinaus werden Kredite für den Besuch weiterführender Schulen, wie Gymnasien oder berufsbildende Schulen, vergeben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Eltern als zahlungsfähig eingestuft werden. Ist dies nicht der Fall, erhalten die Kinder ausschließlich die Unterstützung durch ihre Paten.

Nach dem Abschluss an unserer Schule werden die Paten über die Prüfungsergebnisse informiert und angefragt, ob sie die Schülerinnen und Schüler weiterhin unterstützen möchten. Da die Patenschaft in der Regel mit dem Schulabschluss endet, wird dabei besonders auf die zusätzlichen Kosten im ersten Jahr an der weiterführenden Schule hingewiesen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Schuluniformen, Schulbücher sowie – bei Unterbringung im Internat – Kosten für Unterkunft, Matratzen und weitere notwendige Anschaffungen. Einige Paten entscheiden sich daraufhin, ihre Unterstützung im ersten Jahr zu erhöhen.

Im Januar 2026 wurde für die Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2025 lediglich einer Mutter ein Kredit auf Basis des Patengeldes bewilligt. Die übrigen Schülerinnen und Schüler erhalten das Patengeld in monatlichen oder regelmäßigen Teilbeträgen. Teilweise werden die Schulgebühren auch direkt an die Schulen überwiesen. Bargeldauszahlungen erfolgen nur in Ausnahmefällen. In diesen Fällen müssen entsprechende Quittungen für die getätigten Anschaffungen vorgelegt werden.

Nightcare

Der „Nightcare“ ist ein Angebot, dass sind an besonders bedürftige Kinder aus der Primary School sowie dem Kindergarten richtet, deren Lebenssituation derzeit ein Leben zu Hause unmöglich macht. Der „Nightcare“ besteht aus Zimmern auf dem Campus, die zur Zeit von sechs Kindern unterschiedlichen Alters belegt sind. Sie werden von zwei Lehrern betreut.

Geburtsurkunden

Geburtsregistrierung von Schulkindern

In Kenia ist es mittlerweile die Geburtsregistrierung Pflicht.

Eine Geburtsurkunde ist Voraussetzung für den Zugang zu staatlicher Bildung, zu einer Krankenversicherung, zu einer legalen Erwerbstätigkeit sowie zur Ausübung des Wahlrechts. Darüber hinaus schützt sie vor Kinderarbeit, frühzeitiger Verheiratung, Menschenhandel und einem vorzeitigen Militärdienst. Auch Eigentumsrechte und die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche sind ohne dieses Dokument nicht möglich. Die Geburtsregistrierung stellt somit eine grundlegende Maßnahme zum Schutz der Menschen- und insbesondere der Kinderrechte dar.

Die Registrierung ist jedoch für viele Eltern eine Herausforderung, da sie oft mehrere Kinder haben, die Anreise aus dem Ländlichen zu den entsprechenden Ämtern oft weit und die Ausstellung mit Kosten von ca. 10 € (1500KS) – verbunden ist. Häufig sind die Eltern selber nicht registriert, so dass weitere Kosten entstehen. Alleinerziehende Mütter haben es besonders schwer, diese Kosten zu tragen. Der Monatslohn in Kenia beträgt beispielsweise für einen Arbeiter ca. 120 € bis 160 €.

Der Verein Lebensblume e.V. setzt sich gezielt für die Geburtsregistrierung ein, um den Schüler:innen den Zugang zu grundlegenden Rechten und staatlichen Leistungen zu ermöglichen. Die praktische Umsetzung erfolgt ggf. mit Hilfe der Sozialarbeiterin.

Mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand von etwa 10 € pro Kind leistet der Verein Lebensblume e.V. einen nachhaltigen Beitrag zur rechtlichen Absicherung und gesellschaftlichen Teilhabe der betroffenen Kinder.